Trennung & Vermögen

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Wirtschaftliche Gewalt in der Beziehung erkennen: Wenn Geld zum Druckmittel wird

Kein Zugang zu Konten, keine Einsicht in Verträge, Geld nur auf Nachfrage: Woran Sie wirtschaftliche Abhängigkeit erkennen – und welcher erste Schritt hilft.

Verfasst von

Porträt von Dr. Beatrice Züll, Geschäftsführerin der TRICE Advice GmbH in Hamburg

Dr. Beatrice Züll

Geschäftsführerin

Wirtschaftswissenschaftlerin und Pfandleiherin. Schwerpunkte: Vermögensfragen in Trennung und Erbe, Pfand- und Sicherungsstrukturen, wirtschaftliche Aufklärung.

Fragen zu Ihrer Situation? Wir sprechen vertraulich mit Ihnen.

Kurz gesagt

Von wirtschaftlicher Gewalt spricht man, wenn eine Person die finanziellen Möglichkeiten ihrer Partnerin oder ihres Partners kontrolliert oder einschränkt – etwa durch fehlenden Zugang zu Konten, Einkommen oder Informationen. Die Istanbul-Konvention (Art. 3) nennt sie als eine Form häuslicher Gewalt. Betroffen sein können Menschen jeden Geschlechts. Ein erster, oft unterschätzter Schritt ist ein eigener Überblick über das, was da ist.

Was mit wirtschaftlicher Gewalt gemeint ist

In vielen Partnerschaften liegen die Finanzen in einer Hand. Das ist für sich genommen nichts Ungewöhnliches. Schwierig wird es, wenn daraus Kontrolle entsteht: wenn eine Person nicht mehr frei über Geld entscheiden kann, keinen Einblick in gemeinsame Vermögenswerte hat oder für jede Ausgabe um Erlaubnis bitten muss.

Die Istanbul-Konvention des Europarats, in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 in Kraft, zählt wirtschaftliche Gewalt in Artikel 3 zu den Formen häuslicher Gewalt. Der Begriff hilft, ein Muster zu benennen, das von außen oft unsichtbar bleibt – und von Betroffenen selbst lange nicht als solches erkannt wird.

Woran Sie finanzielle Abhängigkeit erkennen

Einzelne Punkte können harmlose Gründe haben. Aufmerksam sollten Sie werden, wenn sich mehrere davon zu einem Muster fügen:

  • Sie haben keinen eigenen Zugang zu Konten oder Karten.

  • Ihr Einkommen wird abgegeben oder von einer anderen Person verwaltet.

  • Sie erhalten Geld nur auf Nachfrage und müssen jede Ausgabe rechtfertigen.

  • Sie haben keine Einsicht in Verträge, Kredite, Depots oder Steuerbescheide.

  • Sie sollen Dokumente unterschreiben, ohne dass sie Ihnen erklärt werden.

  • Auf Ihren Namen laufen Verträge oder Schulden, von denen Sie nichts wussten.

  • Ihre Berufstätigkeit wird erschwert oder verhindert.

  • Wertgegenstände verschwinden oder werden ohne Absprache verkauft oder verpfändet.

Ein erster Schritt: der eigene Überblick

Am Anfang steht oft die Übersicht. Wer weiß, was vorhanden ist, kann Gespräche anders führen – mit der Familie, mit einer Beratungsstelle oder mit einer Anwältin. Hilfreich sind zum Beispiel:

  • eigene Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen

  • Steuerbescheide, die Sie gemeinsam erhalten haben

  • Kredit-, Miet- und Versicherungsverträge, die Ihren Namen tragen

  • Fotos oder Kaufbelege zu Schmuck und Wertgegenständen

Nutzen Sie Unterlagen, die Ihnen ohnehin zugänglich sind oder Ihren Namen tragen. Bewahren Sie Kopien an einem sicheren Ort auf, etwa bei einer Vertrauensperson – und nicht auf Geräten oder in Cloud-Konten, auf die andere Zugriff haben. Ob und wie weitere Auskünfte verlangt werden können, klärt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.

Wo Sie Unterstützung finden

  • In akuter Gefahr: Polizei, Notruf 110.

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016 – kostenfrei, rund um die Uhr, anonym und mehrsprachig.

  • Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS: 116 006 – kostenfrei, bundesweit, für Menschen jeden Geschlechts.

  • Beratungsstellen vor Ort helfen bei den nächsten Schritten.

  • Für rechtliche Fragen, etwa zu Unterhalt oder Vermögensaufteilung, ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht die richtige Ansprechperson.

Was wir beitragen können

TRICE Advice arbeitet kaufmännisch, nicht juristisch. Wir ordnen mit Ihnen die Unterlagen, die Sie haben, machen Lücken sichtbar und schaffen so eine Grundlage für Ihre nächsten Schritte und für Gespräche mit Beratung und Rechtsbeistand. Mehr dazu auf unserer Seite für Privatpersonen.

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren – vertraulich und auf einem Kontaktweg, den Sie bestimmen.

Stand: 27.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), Art. 3 Buchst. b; Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“; WEISSER RING.

FAQ

Häufige Fragen

Ist es schon wirtschaftliche Gewalt, wenn mein Partner die Finanzen verwaltet?

Was bedeutet finanzielle Kontrolle in einer Beziehung?

Weitere Einblicke

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